Allgemeine Geschäftsbedingungen der Revonik GmbH

§ 1. Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als „AGB" bezeichnet) legen die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, unter denen sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Revonik GmbH, ansässig in Bodelschwinghstr. 27, 50170 Kerpen - Sindorf (fortan „Revonik" genannt), und ihren Kunden (im Weiteren „Kunde" genannt) abgewickelt werden. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in ihrer jeweils gültigen Fassung vorliegen.

1.1 Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, Revonik hat der Geltung solcher Bedingungen in schriftlicher Form ausdrücklich zugestimmt.

1.2 Die AGB von Revonik erstrecken sich auf sämtliche Dienstleistungen und Produkte, die Revonik sowohl in ihren physischen Geschäftsräumen als auch über ihre Website www.revonik.de und über diverse Online-Plattformen anbietet.

§ 2 Beschreibung der Dienstleistungen

Die Revonik erbringt umfangreiche Dienstleistungen in den Bereichen Diagnostik, Instandsetzung, Wartung und Installation von Elektronik- und Mechanikkomponenten für Personen- und Nutzfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit alternativen Antriebssystemen. Zusätzlich erstreckt sich unser Leistungsangebot auf die Reparatur verschiedener Arten elektronischer Platinen. Unser Produktportfolio umfasst den Verkauf von Neuteilen, aufbereiteten und gebrauchten Ersatzteilen.

2.1 Sofern vom Kunden gewünscht, kann Revonik die Demontage und Montage der zu reparierenden oder zu wartenden Bauteile durchführen oder durch qualifizierte Partnerwerkstätten durchführen lassen. Für diese Dienstleistung wird eine Gebühr berechnet, die sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand richtet.

2.2 Für Bauteile, die zur Reparatur eingesendet werden, liegt die Verantwortung für den Aus- und Einbau beim Kunden. Revonik macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in solchen Fällen keine Kosten für den Aus- und Einbau übernommen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Gewährleistungsanspruch besteht. Ebenso werden keine Kosten für die Bereitstellung eines Ersatzwagens oder für den Nutzungsausfall durch Revonik übernommen.

2.3 Sollte Revonik beauftragt werden, Schäden zu reparieren, die durch Dritte verursacht wurden, behält sich Revonik vor, für jegliche zusätzliche, notwendige Arbeiten eine separate Vergütung zu berechnen. Bevor diese zusätzlichen Arbeiten durchgeführt werden, ist eine ausdrückliche Beauftragung durch den Kunden notwendig.

2.4 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz in Kerpen-Sindorf.

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Preisanpassungen und Dienstleistungsmodifikationen: Die Preisgestaltung für unsere Produkte und Dienstleistungen kann jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden. Alle Angebote der Revonik sind unverbindlich.

3.2 Zustandekommen des Vertrages: Ein verbindlicher Vertrag entsteht, sobald ein Kunde einen Reparaturauftrag in Textform – sei es per E-Mail, über das Online-Formular auf unserer Webseite oder direkt vor Ort – einreicht, der eine umfassende Fehlerbeschreibung, verfügbare Fehlercodes, Fahrzeugangaben sowie die Kontaktdaten des Auftraggebers beinhaltet. Der Vertragsabschluss ist vollzogen, sobald wir den Reparaturauftrag zusammen mit dem zu reparierenden elektronischen Bauteil vom Kunden erhalten.

3.3 Vorläufige Bewertung: Nachdem wir das Bauteil erhalten und einer ersten Prüfung unterzogen haben, erteilen wir dem Kunden eine vorläufige Einschätzung bezüglich der voraussichtlichen Reparaturdauer und -kosten. Bei Standardreparaturen behalten wir uns vor, die Reparatur ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden vorzunehmen.

3.4 Kostenvoranschlag und Diagnose: Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags, die Diagnose von Fehlern oder die Durchführung vereinbarter Maßnahmen kann ein Eingriff in das Bauteil, die Baugruppe oder die Software nötig sein. Dies kann dazu führen, dass eine Rückkehr zum ursprünglichen Zustand nicht möglich ist.

3.5 Prüfungsverfahren: Bei der Überprüfung des Bauteils werden offensichtliche oder vom Kunden angegebene Fehler überprüft. Eine vollständige Prüfung aller elektronischen Komponenten ist aufgrund der Komplexität des Fahrzeugsystems technisch und wirtschaftlich nicht immer realisierbar. Die Prüfungsgebühr fällt unabhängig vom Ergebnis an.

3.6 Weitere Vorgehensweise bei zusätzlichen Mängeln: Stellen wir während der Diagnose weitere Mängel fest, die eine Reparatur über die vereinbarten Kosten hinaus notwendig machen, wird die Zustimmung des Kunden für die Fortsetzung eingeholt.

3.7 Austauschgeräte bei Unmöglichkeit der Reparatur: Sollte eine Reparatur aufgrund spezifischer Probleme, wie beispielsweise Kurzschluss, Oxidation oder Softwarefehler, nicht durchführbar sein, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ein Austauschgerät zu erwerben. Revonik ist nicht verpflichtet, das ausgetauschte Bauteil nach der Reparatur dem Kunden zur Verfügung zu stellen.

3.8 Vertragsänderungen und Urheberrechte: Jegliche Zusatzvereinbarungen oder Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Alle von uns bereitgestellten Materialien unterliegen dem Urheberrecht.

3.9 Vertragstextspeicherung: Revonik sichert den vollständigen Vertragstext innerhalb seiner internen Systeme. Dem Kunden werden sowohl die Auftragsbestätigung als auch die AGB per E-Mail übermittelt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preisgestaltung: Die für unsere Dienstleistungen und Produkte ausgewiesenen Preise sollen lediglich als Orientierungshilfe dienen. Für Leistungen, bei denen keine festen Preise vorab vereinbart wurden, erfolgt die Berechnung auf Basis der jeweils aktuellen Preislisten oder gemäß dem tatsächlichen Aufwand.

4.2 Kostenpflichtige Diagnoseleistungen: Sämtliche Diagnoseleistungen sind kostenpflichtig, unabhängig davon, ob eine Reparatur des Bauteils möglich ist. Die Prüfungsgebühr beträgt mindestens 69,00 Euro.

4.3 Kosten für Aus- und Einbau: Die Kosten für den Aus- und Einbau von Bauteilen beginnen bei einem Mindestbetrag von 60,00 Euro. Die Fehlersuche am Fahrzeug erfolgt auf Basis eines Stundensatzes von 149,00 Euro.

4.4 Verpflichtungen bei Nichtdurchführung: Lehnt der Auftraggeber die Durchführung weiterführender Reparaturen ab, so ist dieser zur Übernahme der bis dato entstandenen Kosten verpflichtet.

4.5 Anpassung des Reparaturpreises: Revonik behält sich das Recht vor, den Preis für die Reparaturleistung anzupassen, sollten im Verlauf der Reparatur zusätzliche, im Vorfeld nicht kalkulierte Arbeiten erforderlich werden.

4.6 Rückgabe und Zahlungsmodalitäten: Die Rückgabe des reparierten oder ausgetauschten Bauteils erfolgt ausschließlich gegen Vorauszahlung. Akzeptierte Zahlungsmethoden umfassen Nachnahme und direkte Überweisungen. Bestandskunden wird die Option eingeräumt, die Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.

4.7 Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen: Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig. Einwände gegen die Rechnung müssen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt vorgebracht werden.

Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer.

§ 5 Versand und Verpackung

5.1 Kosten und Bedingungen des Versands: Die Kosten für den Hin- und Rückversand der Ware trägt der Auftraggeber. Innerhalb Deutschlands belaufen sich die Standardkosten für den Rückversand auf 13,90 Euro. Für den Versand per Nachnahme wird eine zusätzliche Gebühr von 7,90 Euro erhoben. Der Abholservice kostet 12,90 Euro.

5.2 Haftung bei Transportschäden: Revonik übernimmt keine Haftung für Schäden, die während des Transports entstehen, insbesondere wenn diese aufgrund unzureichender Verpackung seitens des Kunden aufgetreten sind. Wir empfehlen, das Bauteil mit mindestens 12 cm Schutzmaterial zu umgeben.

5.3 Zustellungsverantwortung: Sollte der Auftraggeber die Annahme der gelieferten Ware verweigern oder bei allen drei Zustellversuchen nicht anwesend sein, übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die entstehenden zusätzlichen Versandkosten.

5.4 Annahme unfreier Sendungen: Revonik ist nicht dazu verpflichtet, Sendungen anzunehmen, die ohne Porto verschickt wurden.

5.5 Lagergebühren und Entsorgung: Wird ein Bauteil nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung abgeholt, behält sich Revonik das Recht vor, Lagergebühren zu berechnen. Nach 30 Tagen entfällt die Pflicht zur weiteren Aufbewahrung.

§ 6 Liefer- und Leistungszeiten

6.1 Schätzungen der Reparaturfristen: Die von Revonik angegebenen Zeiten für die Reparatur sind als Schätzungen zu verstehen und daher nicht verbindlich. Üblicherweise wird ein überlassenes Bauteil innerhalb von 2 bis 5 Werktagen repariert.

6.2 Einhaltung der Reparaturfrist: Die vereinbarte Reparaturfrist wird als eingehalten betrachtet, wenn das reparierte Gerät am Ende der Frist zur Abholung bereitsteht oder für den Versand vorbereitet wurde.

§ 7 Gewährleistung, Abnahme und Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

7.1 Gewährleistungsanspruch: Revonik verpflichtet sich zur Gewährleistung bei Mängeln, die nach der Ausführung unserer Dienstleistungen auftreten, mittels Nachbesserung oder Ersatzleistung.

7.2 Voraussetzungen für Gewährleistungsansprüche: Sollten Sie als Auftraggeber Mängel nach der Reparatur feststellen, sind folgende Unterlagen bereitzustellen: eine detaillierte Beschreibung des weiterhin bestehenden Fehlers, ein aktuelles vollständiges Fehlerprotokoll des Fahrzeugs sowie eine Kopie der Rechnung.

7.3 Rechte bei fehlgeschlagener Nacherfüllung: Misslingt die Nachbesserung oder Ersatzleistung, steht es dem Auftraggeber frei, eine Minderung des Preises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

7.4 Gewährleistungsfrist: Für sämtliche Reparaturen sowie die dabei verwendeten Materialien gewährt Revonik eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Für Austauschgeräte bzw. Austauschplatinen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

7.5 Beginn der Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Erstellung der Rechnung oder mit der Abnahme des Bauteils durch den Auftraggeber.

7.6 Ausschluss der Gewährleistung tritt in folgenden Fällen ein: Entfernung oder Beschädigung der Garantiesiegel; fehlerhafte oder unvollständige Informationen im Auftrag; Mängel aufgrund von Beschädigung, falschem Anschluss oder unsachgemäßer Bedienung; Schäden durch mechanische oder elektromechanische Überlastung, chemische oder atmosphärische Einflüsse; Schäden aufgrund fehlerhaften Selbsteinbaus; Schäden durch höhere Gewalt.

7.7 Ausschluss von Verschleißteilen: Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind alle Verschleißteile, wie zum Beispiel Glühlampen und Batterien.

§ 8 Haftung

8.1 Verwendung des reparierten Bauteils: Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, das reparierte Bauteil gemäß seiner spezifischen Art und dem vorgesehenen Zweck einzusetzen. Die Montage und Demontage darf ausschließlich durch fachlich qualifiziertes Personal vorgenommen werden.

8.3 Haftungsbeschränkung: Revonik trägt keine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen außer in Fällen von Vorsatz, schwerem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit.

8.4 Haftungsbegrenzung auf den Rechnungsbetrag: Sofern Revonik gesetzlich für entstandene Schäden haftbar gemacht werden kann, beschränkt sich die Haftung auf den Betrag der für die Dienstleistung oder das Produkt ausgestellten Rechnung.

8.5 Ausschluss von Folgeschäden: Revonik erstattet grundsätzlich keine Schäden, die aus entgangenem Gewinn, Einnahmeverlusten oder anderen indirekten Schäden resultieren.

§ 9 Ausschluss von Gewährleistung bei Konstruktionsfehlern

9.1 Revonik weist darauf hin, dass in seltenen Fällen die Elektronik von Fahrzeugen nicht aufgrund eines Defekts, sondern wegen eines Konstruktionsfehlers des Herstellers unbrauchbar sein kann. Diese Art von Konstruktionsfehlern können nicht diagnostiziert werden.

9.2 Revonik haftet nicht für Schäden, die auf Konstruktionsfehler des Herstellers zurückzuführen sind.

9.3 Sollte bei einer Überprüfung kein Fehler festgestellt werden, kann Revonik nicht garantieren, dass zukünftig keine Fehler auftreten.

§ 10 Erweitertes Pfandrecht

10.1 Revonik sichert sich ein vertragliches Pfandrecht an allen Gegenständen, die im Rahmen eines Auftrags in den Besitz von Revonik übergehen, basierend auf den Forderungen, die aus dem Auftrag resultieren.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

11.1 Das Eigentum an gelieferten Waren verbleibt bei Revonik, bis die vollständige Bezahlung der Rechnung erfolgt ist.

11.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Revonik unverzüglich zu informieren, falls Dritte Zugriff auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nehmen.

11.3 Im Falle einer Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsware geht die Forderung gegen den Kunden zur Sicherheit an Revonik über.

§ 12. Verjährung eigener Ansprüche

Die Ansprüche von Revonik auf Zahlung verjähren, abweichend von § 195 BGB, innerhalb von fünf Jahren.

§ 13 Sonstige Regelungen

13.1 Gültigkeit des Vertrages bei Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

13.2 Anwendung deutschen Rechts: Auf die vorliegenden AGB und alle zwischen Revonik und den Auftraggebern geschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

13.3 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand: Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Geschäftssitz des Unternehmens. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Kerpen.

13.5 Einschränkungen der Webseitennutzung: Die Nutzung dieser Website und ihrer Inhalte ist ausschließlich für legale Zwecke gestattet.

13.6 Aktualisierung der Geschäftsbedingungen: Revonik behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit zu aktualisieren. Die jeweils aktuelle Version ist stets auf unserer Webseite einsehbar.

§ 14 Benutzerkommentare, Feedback und sonstige Einreichungen

Wenn Sie uns Beiträge wie Ideen, Vorschläge oder andere Materialien zukommen lassen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Beiträge ohne Einschränkungen für jegliche Zwecke nutzen dürfen. Es besteht keine Verpflichtung unsererseits, die eingereichten Beiträge vertraulich zu behandeln oder eine Vergütung dafür zu leisten.

Revonik GmbH

Bodelschwinghstr. 27 · 50170 Kerpen-Sindorf

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